FAQ

  • Wie lange sind Nothelferkurs, Theorieprüfung etc. gültig?

    – Der Nothelferkurs ist 6 Jahre gültig.

    – Der Sehtest ist 2 Jahre gültig.

    – Die Theorieprüfung ist seit dem 01.01.2021 uneingeschränkt gültig.

    – Der VKU ist seit dem 01.01.2021 uneingeschränkt gültig.

  • Wie lange ist der Lernfahrausweis gültig?

    24 Monate ab Ausstellungsdatum. Wenn du bis dahin die praktische Prüfung nicht absolviert bzw. bestanden hast, verfällt er. Du musst dann wieder einen neuen Lernfahrausweis beantragen.

    -> Achtung! Es können insgesamt nur 2 Lernfahrausweise pro Kategorie beantragt werden. Um einen dritten Lernfahrausweis zu erhalten gibt es zwei Möglichkeiten. 2 Jahre Wartefrist oder eine positive verkehrspsychologische Eignungsuntersuchung, die sehr teuer ist.

  • Wann kann ich frühestens die Theorieprüfung absolvieren?

    Die Theorieprüfung kannst du frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag absolvieren. Wenn du die Prüfung bestehst, wird dir dein Lernfahrausweis auf den 17. Geburtstag zugeschickt.

  • Wer muss die neue 1-jährige Lernphase durchlaufen?

    Grundsätzlich ist es ganz einfach. Wer vor dem 20. Geburtstag den Lernfahrausweis erhält, muss zukünftig 1 Jahr den Lernfahrausweis besitzen, bevor er/sie die praktische Prüfung absolvieren kann.

    Weil die Änderungen den Jahrgang 2003 und teilweise auch die Jahrgänge 2001 und 2002 diskriminiert hätten, wurden folgende Übergangsfristen definiert:

    Jahrgänge 2001 & 2002: Wer den Lernfahrausweis vor dem 31. Dezember 2020 erhält, muss die einjährige Lernphase nicht durchlaufen. Anschliessend gelten die neuen Bestimmungen auch für diese Jahrgänge.

    Jahrgang 2003: Wer den Lernfahrausweis bis zum 31. Dezember 2021 erhält, kann mit 17 schon loslegen und muss die 1-jährige Lernphase nicht durchlaufen. Die Prüfung Kat. B/BE kann man frühestens ab dem 18. Geburtstag machen.

    Ab 2022 gilt dann für alle: Wer noch nicht 20 Jahre alt ist, muss vor der Autoprüfung mindestens ein Jahr im Besitz des Lernfahrausweises sein.

  • Was ist die neue 1-jährige Lernphase?

    Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, legt die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) ab dem 1. Januar 2021 fest, dass Gesuchsteller der Kategorie B/BE, die den Lernfahrausweis vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr erworben haben, diesen seit mindestens einem Jahr besitzen müssen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden.
    «Je mehr begleitete Lernfahrten vor der praktischen Prüfung stattfinden, desto kleiner ist danach das Unfallrisiko.» so die Argumentation des Bundesrats.

  • Wie genau geht der «Weg zum Führerschein»?

    Hier auf der Seite «Weg zum Führerschein» findest du die Schritt für Schritt – Anleitung.

    Klick auf diesen Link: https://fuehrerausweise.ch/weg-zum-ausweis/

  • Wie viele Fahrstunden sind heute «normal»?

    Der Durchschnitt liegt heute, je nach Statistik die man betrachtet, bei 25 – 32 Lektionen.

    Ich bin sehr stolz darauf, dass mein eigener Durchschnitt deutlich unter dem allgemeinen Wert liegt.
    Zum einen liegt das daran, dass ich die Fahrschulung für jede*n Schüler*in zwar individuell aber auch nach einer klaren Struktur plane. Des Weiteren motiviere ich meine Schüler*innen, das Gelernte bei privaten Übungsfahren regelmässig zu üben und zu vertiefen.

  • Gibt es eine Pflicht Fahrstunden zu nehmen?

    Nein. Die Schweiz hat mit der Möglichkeit der privaten Übungsfahren (blaues L) einen sehr liberalen «Weg zum Führerschein».

    Oft ist es aber so, dass Personen, die ohne korrekte Fahrschulung und auf eigene Faust die praktische Prüfung angehen, diese leider nicht bestehen. Ihnen fehlt meistens das richtige Rüstzeug.

  • Warum haben meine Eltern, meine älteren Geschwister bzw. der Freund eines Freundes weniger Fahrstunden gebraucht?

    Dafür kann es mehrere Gründe geben.

    1. In den vergangenen Jahren hat die Verkehrsdichte enorm zugenommen und neue Verkehrsteilnehmer wie z.B. E-Velos & E-Trottinetts stellen uns vor neue Herausforderungen. Hinzu kommt, dass viele auf der Strasse rücksichtslos sind, es wird gehetzt und es entsteht schnell ein spannungsgeladenes Umfeld. Entsprechend konnte man früher viel «entspannter» fahren lernen und brauchte somit auch weniger Fahrstunden.

    2. Fahrschüler*innen, die schon mit dem Roller oder Motorrad im Verkehr unterwegs sind, oder regelmässig Traktor fahren, bringen einen wichtigen Erfahrungsschatz mit und benötigen natürlich auch weniger praktischen Unterricht.

    3. Gewisse Schüler*innen sind einfach sehr talentiert, im Prinzip fürs Autofahren «geboren».

    4. Und nicht zuletzt… wer nur wenige Fahrstunden hatte, erzählt das gerne und mit Stolz. Wer nahe beim Durchschnitt, oder sogar darüber liegt, schweigt lieber oder «vergisst» auch mal ein paar Lektionen.

    Entsprechend hört man natürlich oft nur die «positiven» Geschichten.

  • Stimmt es, dass ich handgeschaltete Autos fahren darf, auch wenn ich die Prüfung mit dem Automaten mache?

    Das ist richtig. Im Rahmen der Opera-3 Revision wurde per 01.02.2019 der so genannte «Automaten Eintrag» im Führerschein gestrichen. Es wird also nicht mehr unterschieden, ob die praktische Führerprüfung mit Handschaltung oder mit automatischem Getriebe absolviert wurde. Alle Junglenker dürfen seither auch Fahrzeuge mit beiden Getrieben lenken.

  • Was muss ich zu den Fahrstunden mitbringen?

    Bei jeder Fahrstunde (und auch bei jeder privaten Übungsfahrt) musst du deinen Lernfahrausweis dabei haben. Das «blaue L» musst du für die Fahrstunden nicht selber mitbringen.

    Des Weiteren empfehle ich bequeme Turnschuhe mit dünnen Sohlen, damit du die Pedale gut spüren kannst. Die Kleidung sollte den Aussentemperaturen angepasst sein.

  • Wer ist berechtigt mich bei den privaten Übungsfahrten zu begleiten, und was ist zu beachten?

    Deine Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein, und den unbefristeten Führerausweis der gleichen Kategorie besitzen.

    Beachte auch, dass für die Begleitperson die selben Regeln wie für dich gelten. Als Beispiel gilt hier auch für ihn/sie die Promillegrenze von 0,0‰

  • Soll ich vor der ersten Fahrstunde schon privat Fahren gehen?

    Um ein erstes Gefühl für das Auto zu bekommen, macht das durchaus Sinn. Auf einem ruhigen Parkplatz Anfahren, Bremsen, die Lenkung kennen lernen etc. hilft dir als Vorbereitung für die erste Fahrstunde.

    Bereits mehrere Stunden im Verkehr zu fahren, davon raten wir ab. Sehr schnell kannst du dir schon falsche Automatismen angewöhnen, die der Fahrlehrer dir zuerst wieder abgewöhnen muss, bevor er dich richtig schulen kann. Je nachdem führt das dazu, dass du am Schluss mehr Fahrstunden brauchst, was natürlich kontraproduktiv ist.

  • Wieviel soll ich privat Üben?

    Sobald du und deine Begleitperson euch sicher fühlt, könnt ihr (am besten in Absprache mit dem Fahrlehrer) die privaten Übungsfahrten starten.

    Wir empfehlen zwischen zwei Fahrstunden mindestens 1x privat zu fahren, um das gelernte zu üben und zu festigen. Dabei solltest du dir Übungsziele setzen, und konkret auf diese hinarbeiten.

  • Darf ich mit dem “blauen L” auch im Ausland fahren?

    Nein. Der Lernfahrausweis ist nur in der Schweiz gültig.

  • Ab wann darf/soll ich auf die Autobahn?

    Das Gesetzt definiert, dass nur Lernfahrer:innen auf die Autobahn dürfen, welche die Prüfungsreife erreicht haben. Prüfungsreif bist du, wenn du von deinem Fahrlehrer an die praktische Führerprüfung angemeldet bist.

    Wir empfehlen auf jeden Fall zuerst den VKU Kurs zu besuchen.

    Der beste & sicherste Weg ist, wenn du das erste Mal mit dem Fahrlehrer auf die Autobahn gehst, und erst danach in den privaten Übungsfahrten.

  • Mit welchem Fahrzeug gehe ich an die praktische Prüfung?

    Grundsätzlich gehst du mit dem Fahrschulauto an die Prüfung, auf welchem du fahren gelernt hast. Dieses Auto kennst du ja auch am besten.

    Du kannst natürlich auch mit einem privaten Fahrzeug an die Prüfung, dieses muss aber gewisse Voraussetzungen erfüllen. Wenn du das vorhast, sichere dich beim Strassenverkehrsamt ab, dass das Auto für die praktische Prüfung geeignet ist.

  • Wo findet die praktische Prüfung statt, und was ist das «Prüfungsgebiet»?

    Wenn du bei mir das Fahren lernst, kann ich dich bei folgenden Strassenverkehrsämtern anmelden:

    Prüfungsgebiete von mir sind dass;

    • Strassenverkehrsamt Wangen b. Olten
    • Strassenverkehrsamt Bützberg
    • Strassenverkehrsamt Bellach

    Die Prüfung startet beim Strassenverkehrsamt und endet auch wieder dort. Entsprechend gehört alles zum Prüfungsgebiet, was innerhalb von ca. 45 Min. als Route gefahren werden kann.

    Ich unterrichte meine Fahrschüler*innen direkt in den Prüfungsgebieten Solothurn, Olten, Gäu und Langenthal. Entsprechend wirst du auch optimal auf mögliche Prüfungsstrecken vorbereitet sein.

  • Wie läuft die praktische Prüfung ab, und wie lange dauert sie?

    Der Prüfungsexperte prüft während ungefähr 45 Min. ob du fähig bist, ein Motorfahrzeug unter Einhaltung der Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrssituationen vorausschauend und mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer zu führen.

    Unterwegs sein werdet ihr sowohl auf der Autobahn, Ausserorts, Innerorts, in der 30er-Zone, allenfalls in der Begegnungszone oder im Industriegebiet, je nachdem welche Route er wählt. Auf jeden Fall wird er Situationen mit Rechtsvortritt, Kreisverkehrsplätze, diverse Verzweigungen mit und ohne Lichtsignalanlagen, ruhigere und viel befahrene Strassen einbauen, und natürlich diverse Fahrmanöver prüfen.

    Tönt nach viel? Keine Angst, du wirst nach der Fahrschulung bei mir bestens darauf vorbereitet sein!

  • Stimmt es, dass die Experten eine «Durchfallquote» haben, und insbesondere Ende Monat viele Fahrschüler:innen die Prüfung nicht bestehen?

    Gegenfrage: Stimmt es, dass im schottischen Loch Ness ein See-Ungeheuer lebt? Es gibt Gerüchte, gewisse wollen es gesehen haben, letztendlich konnte es aber noch niemand beweisen. Genau so ein Gerücht ist auch die Durchfallquote bei den praktischen Führerprüfungen. Es gibt keine Beweise dafür und ich sehe auch keinen Anlass, dass dies der Wahrheit entsprechen könnte. Ganz im Gegenteil! Meine Erfolgsquote (egal an welchem Tag des Monats) ist viel zu hoch, als dass ich diesem Mythos Glauben schenken würden.

  • Wenn ich die Prüfung nicht bestehen sollte, was passiert dann?

    In erster Linie kann ich dich mal beruhigen, denn es kommt (zumindest bei mir) sehr selten vor, dass jemand die Prüfung nicht besteht.
    Ich sorge dafür, dass du richtig vorbereitet und prüfungsreif bist, also keine Angst vor dem Prüfungstag haben musst.

    Sollte es trotzdem der Fall sein, denn Fehler können passieren (und jeder hat mal einen schlechten Tag,) dann ist das weiter nicht schlimm. Es fallen jährlich um die 35% bei der ersten Prüfung durch, du wärst also ganz klar kein Einzelfall. Die Fehler & Unsicherheiten räumen wir gemeinsam wieder aus, – und sobald du dich sicher fühlst, geht es an die zweite Prüfung. Auch im Falle einer dritten Prüfung musst du dir keine Sorgen machen. Erst wenn du diese nicht bestehen solltest, wird es etwas komplizierter.

  • Ich habe grosse Prüfungsangst. Muss ich mir Sorgen machen, und was kann ich tun?

    Prüfungsangst bzw. Lampenfieber begleitet viele Menschen, nicht nur bei der Autoprüfung. Eine gewisse Nervosität ist sogar förderlich, denn der Körper produziert Adrenalin und das hilft uns zu fokussieren und uns auf die Aufgabe zu konzentrieren. Ist die Angst aber zu gross, kann sie zum Hindernis werden und uns je nachdem blockieren.

    Ich sorge dafür, dass du deine Prüfung erst absolvieren wirst, wenn du dafür bereit bist. Bereit heisst, dass du auf alle Situationen vorbereitet bist, die dir während der Prüfung begegnen können und genau weisst, wie du darauf reagieren musst.
    Mit Probeprüfungen hast du die Möglichkeit die Atmosphäre der realen Prüfung im Vornherein schon zu spüren, damit du dich darauf einstellen kannst. Und da wirst du merken, dass sich die Nervosität nach wenigen Minuten legt und alles halb so schlimm ist 🙂

    Unbedingt abraten muss ich vor Experimenten mit Beruhigungsmitteln, egal ob du damit schon Erfahrung hast oder nicht. Die Führerprüfung darf nicht mit z.B. einer Prüfung an der Schule verglichen werden. Beim Autofahren ist entscheidend, dass deine Reaktion nicht verzögert ist, und deine Sinne vollständig da sind. Und viele Medikamente dieser Richtung beeinflussen deine Fahrfähigkeit so stark, dass du damit kein Fahrzeug mehr lenken darfst.

  • Ist der Fahrlehrer bei der praktischen Prüfung dabei?

    Grundsätzlich ist der Fahrlehrer bei der Prüfung nicht dabei. Der Prüfungsexperte nimmt auf dem Beifahrersitz Platz.

    Es gibt die Möglichkeit, dass der Fahrlehrer die Prüfung (als stiller Beobachter) auf der Rückbank begleiten darf, sofern der Experte nichts einzuwenden hat.

  • Was ist die Probezeit, und was muss ich beachten?

    Nach bestandener praktischer Führerprüfung erhältst du deinen Führerausweis auf Probe (sofern du nicht schon einen definitiven Führerausweis der Kat. A besitzt). Die Probezeit dauert 3 Jahre.

    -> Achtung! Wenn dir der Führerausweis während der Probezeit wegen einer Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz entzogen wird, verlängert sich die Probezeit um 1 Jahr.
    Bei einer zweiten Widerhandlung, die zu einem Ausweisentzug führt, verfällt der Führerausweis auf Probe. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einer Wartezeit von einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung und nur gestützt auf ein verkehrspsychologisches Gutachten ausgestellt werden.

  • Was ist der WAB-Kurs, und wann muss ich diesen absolvieren?

    Der WAB-Kurs ist eine obligatorische Weiterausbildung, oft auch 2-Phasen-Kurs genannt. Er dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt.

    Die Weiterausbildung beinhaltet praktische Übungen und das Erleben von Fahrsituationen unter realitätsnahen Bedingungen, das Üben der Vollbremsung und die Schulung des energieeffizienten Fahrens.

    Der WAB-Kurs ist innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung des Führerausweises auf Probe zu besuchen.

  • Wann bekomme ich meinen unbefristeten Führerausweis?

    Der unbefristete Führerausweis wird automatisch etwa 14 Tage vor Ablauf der Probezeit ausgestellt und dir zugeschickt, sofern du den WAB-Kurs besucht hast.

  • Wer muss den VKU Kurs besuchen?

    Alle Bewerber:innen für die Kategorien B, A & A1

    Wenn du hingegen schon im Besitz eines Führerausweises der oben genannten Kategorien bist, musst du den VKU Kurs nicht nochmals besuchen.

  • Wann und wo soll ich den VKU Kurs am besten besuchen?

    Der Zeitpunkt sollte so gewählt werden, dass dein Nutzen am grössten ist. D.h. etwa in der Mitte deiner praktischen Fahrschulung.

    Am besten ist es, wenn du den VKU Kurs bei der gleichen Fahrschule besucht, bei der du auch Fahrstunden nimmst. So ist garantiert, dass der gelernte theoretische Inhalt, lückenlos in die Praxis übersetzt werden kann.

  • Kann ich den VKU Kurs auch online machen?

    Nein, das ist leider nicht möglich. Der VKU Kurs ist nach Gesetz eine Präsenzveranstaltung.